Drehbuchverkauf und Steuern

Alles rund ums Drehbuch schreiben und die richtige Dramaturgie für Film & TV

Moderator: Kobe

Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon schreiberling3 » Di Jul 20, 2010 11:47

Wie ist das mit dem Geld an den Staat und dem Drehbuchverkauf?

Wenn man ein Drehbuch verkauft bekommt der Staat was davon ?
Muss man das angeben ?

Gilt der Produzent dem man es verkauft hat als dein Arbeitgeber?
schreiberling3
 
Beiträge: 5
Registriert: Di Jul 20, 2010 11:37

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon Deckard » Di Jul 20, 2010 13:07

Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Das Honorar für das Drehbuch gehört zu Deinen zu versteuernden Einnahmen. Diese werden zu dem für Dich gültigen Einkommenssteuersatz versteuert, es sei denn, Deine jährlichen Gesamteinnahmen sind geringer als der gesetzlich geregelte Freibetrag (8004,- Euro für Alleinstehende).

Ich würde den Produzenten als „Kunde“ bezeichnen. Er gibt bei mir ein Drehbuch in Auftrag und bekommt es dann von mir in Rechnung gestellt.
Ich hoffe, ich habe jetzt keine Verwirrung gestiftet.

Schöne Grüße,

Deckard
Deckard
 
Beiträge: 37
Registriert: Di Jan 26, 2010 21:27

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon frettchen » Di Jul 20, 2010 16:15

Du bist Freiberufler. Als solcher steht es Dir frei, Dein Honorar mit 7 % zu versteuern oder nicht. Die 7 % musst Du allerdings an den Fiskus "weiterleiten". Wenn Du Dich einmal für eine Rechnungsstellung entschieden hast, bist Du gezwungen, diese auch 5 Jahre fortzuführen.

Wenn Du 7 % Steuern nimmst, schlägst Du dies auf Deine Rechnung drauf. Der Produzent holt es sich vom Finanzamt wieder.

Sinnvoll sind Überlegungen des für-und-wieder nur, wenn Du in den ersten Jahren steuerliche Verluste machst.
frettchen
 
Beiträge: 20
Registriert: Mi Jan 27, 2010 9:31

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon Deckard » Di Jul 20, 2010 17:07

Zur Klarstellung: Die 7%, die frettchen erwähnt, sind die Umsatzsteuer. Sie sind ein durchlaufender Posten

Davon abgesehen wird Dein Honorar in Höhe Deines Einkommenssteuersatzes versteuert. Wenn Du 100.000 bekommst und Du bist beim Finanzamt als Spitzerverdiener veranlagt, gehen 42.500 Euro davon (abzüglich Abschreibungen o.ä.) an den Staat.
Ja, schon bitter...

Schöne Grüße,

Deckard
Deckard
 
Beiträge: 37
Registriert: Di Jan 26, 2010 21:27

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon schreiberling3 » Mi Jul 21, 2010 6:34

Und was ist wenn man nach Amerika verkauft hat?
Muss man denen auch was bezahlen? Nicht das man später in Amerika lebt und die sich erinnern und dich wegen Steuerbetrugs...


Für Expose und Treatment auch?

frettchen hat geschrieben:Der Produzent holt es sich vom Finanzamt wieder.


Wieso holt sich das der Produzent wieder?
schreiberling3
 
Beiträge: 5
Registriert: Di Jul 20, 2010 11:37

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon ranger » Mi Jul 21, 2010 10:46

Was du brauchst, ist ein Steuerberater :-)

Grundsätzlich gilt, wenn du mit Drehbüchern Geld verdienst (und nicht nur in unerheblichem Umfang) meldet sich das Finanzamt, auch, wenn du dein Buch in die USA verkaufst. Solange du in Deutschland lebst und arbeitest, bist du hier auch steuerpflichtig.

Als Unternehmer bekommst du die Umsatzsteuer auf Waren, die du kaufst, zurück - ist also egal, ob ein Produzent in den Laden geht und eine Spindel CD-Rohlinge kauft, oder ob er dein Buch kauft, in jedem Fall kann er die Rechnung einreichen und bekommt 19% bzw. 7% Umsatzsteuer zurück.
Dasselbe gilt für dich, wenn du eine freiberufliche Tätigkeit als Drehbuchautor anmeldest und umsatzsteuerpflichtig bist (was davon abhängt, wie viel du verdienst bzw. vsl. verdienen wirst). Dann musst du auf deinen Rechungen Umsatzsteuer erheben bzw. dann auch an die Finanzbehörde abführen, bekommst aber andererseits die Umsatzsteuer zurück auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen.
ranger
 
Beiträge: 146
Registriert: Mo Mai 07, 2007 9:34
Wohnort: München

Re: Drehbuchverkauf und Steuern

Neuer Beitragvon frettchen » Mi Jul 21, 2010 17:06

Ich möchte mich mit einer Antwort nicht zu weit hinauslehnen. Arbeiten als AUTOR für die USA (wenn genehmigt, aus Deutschland heraus) unterlagen bis vor einem Jahr der Einzelfallregelung, die vorzugsweise mit dem Finanzamt abzusprechen sind.
frettchen
 
Beiträge: 20
Registriert: Mi Jan 27, 2010 9:31


Zurück zu Drehbuch & Dramaturgie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

cron